Rechtsprechung: OVG Niedersachsen zur Förderung von Betreuungsvereinen gem. § 17 BtOG Beschluss v. 29.4.2025 – 13 LA 6/25, BtPrax 2025, 142 ff mit einer Anmerkung von Mazur

11.09.2025

 § 17 BtOG lautet:
„Finanzielle Ausstattung - Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen nach § 15 Absatz 1 obliegenden Aufgaben. Das Nähere regelt das Landesrecht.“

Das OVG Niedersachsen hat mit einem Beschluss v. 29.4.2025 – 13 LA 6/25 die Entscheidung der Vorinstanz (VG Lüneburg) bestätigt, nach der sich aus dieser Vorschrift aber keine Anspruchsgrundlage für eine ausreichende Förderung ergeben soll. Es würde sich dabei lediglich um einen „Programmsatz“ handeln, die Förderung würde darin unter den Vorbehalt der Umsetzung durch die Länder gestellt sein.

Man kann sich allerdings fragen, welchen Sinn diese Regelung dann haben soll - außer dem Sinn, nach außen hin den Eindruck zu erwecken, dass für eine ausreichende Finanzierung der Querschnittsarbeit gesorgt sei. In seiner Anmerkung kommt Mazur zu dem Schluss, dass diese Entscheidung „ein weiterer Nagel für den Sarg der Betreuungsvereine“ sei.

Siehe zur Problematik auch die Kommentierung des § 17 BtOG, dort insbesondere auch die Rz. 8 ff.


Verlag C.F. Müller

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