Neues zur VO (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

21.1.2025

Die EUDR wurde mit der VO (EU) 2024/3234 (ABl. L 2024/3234 v. 23.12.2024) wegen der zahlreichen Proteste in ihrer Geltung um ein Jahr aufgeschoben und ein wenig abgemildert. Sie kommt jetzt grds. erst ab 30.12.2025 zur Anwendung und für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, die bis 31.12.2020 gegründet worden sind, erst ab 30.6.2026. Als Informationshilfe für die betroffenen Unternehmen soll ein mit DVO (EU) 2024/3084 (ABl. L 2024/3084 v. 6.12.2024) eingeführtes Informationssystem dienen, in dem die von den Marktteilnehmern abgegebenen Sorgfaltserklärungen, mit denen sie förmlich die Verantwortung für die Konformität der relevanten Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen oder ausführen wollen, gesammelt und gespeichert werden und sodann zur Einsicht der Marktteilnehmer und der zuständigen Behörden sowie zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Verfügung gehalten werden. Bei dem System handelt es sich um eine neue Softwareanwendung auf der TRACES-Plattform, die von der Kommission entwickelt und gepflegt wird. Die DVO legt mit Wirkung ab 9.12.2024 die Vorschriften für die Funktionsweise des Informationssystems fest. – In einer Mitteilung im ABl. C 2024/6604 v. 7.11.2024 legt die Kommission ihren strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei der EUDR dar. Die EUDR gilt gleichermaßen für ausgewählte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht und aus dem EU-Markt ausgeführt werden. Alle Marktteilnehmer, die den EU-Markt für in den Anwendungsbereich der VO fallende Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, bedienen wollen, müssen entwaldungsfreie Erzeugungsverfahren anwenden und für Transparenz in der Lieferkette sorgen. So lobenswert der Schutz der Wälder auch ist, die jedes Jahr weltweit stark ansteigende Vernichtung der Wälder durch Waldbrände kann dieses Rechtsinstrument des EU-Bürokratieweltmeisters nicht verhindern. Eine weitere Mitteilung der Kommission (ABl. C 2024/6789 v. 13.11.2024) gibt Leitlinien zur Anwendung der EUDR und weist dabei auch auf die Besonderheiten der Verpflichtungen von Marktteilnehmern hin, die Holz und Holzerzeugnisse (s. Anh. der VO (EU) Nr. 995/2010 – EU-HolzVO, die jetzt erst am 30.12.2025 aufgehoben wird, jedoch bis zum 31.12.2028 weiterhin für Holz und Holzerzeugnisse i.S.d. Art. 2 Buchst. a dieser VO, die vor dem 29.6.2023 erzeugt und ab dem 30.12.2025 in Verkehr gebracht wurden, fort gilt), in den Verkehr bringen (s. auch Art. 37 Abs. 3 EUDR).

KPME 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite