Endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus der Volksrepublik China

21.1.2025

Ein endgültiger Ausgleichszoll (in der Presse immer wieder fälschlich als Strafzoll bezeichnet)  wurde ab 30.10.2024 eingeführt auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind – mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klassen L gemäß der VO (EU) Nr. 168/2013 und von Krafträdern –, die (unabhängig von der Anzahl der in Bewegung gesetzten Räder) ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden, einschließlich solcher mit einem auf einem Verbrennungsmotor basierenden Reichweitenvergrößerer/„Range Extender“ (Hilfsstromaggregat), des TARIC-Codes 8703 80 10 10 mit Ursprung in der VR China. Zollsätze: BYD Group: 17,0 %; Geely Group: 18,8 %; SAIC Group: 35,3 %; andere mitarbeitende Unternehmen im Anh. 20,7 %; alle übrigen Unternehmen 35,3 %. Die Sicherheitsleistungen für die mit der DVO (EU) 2024/1866 eingeführten vorläufigen Ausgleichszölle werden endgültig freigegeben: DVO (EU) 2024/2754 (ABl. L 2024/2754 v. 29.10.2024). Auch der endgültige Ausgleichszoll ist bereits Gegenstand eines Streitverfahrens bei der WTO, das sich im Stadium der Konsultationen befindet (Dok. WT/DS630/1 v. 6.11.2024).

KPME


Verlag C.F. Müller

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