Zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 2025

21.1.2025

Die KN 2025 ist als DVO (EU) 2024/2522 der Kommission vom 23.9.2024 im ABl. L 2024/2522 v. 31.10.2024 veröffentlicht worden.  Sie gilt ab 1.1.2025. Wesentliche Neuerungen: Neue Unterpositionen, um die Überwachung bestimmter Waren („Haie und Haifischflossen“ in Kap. 3, „Tomaten“ in Kap. 7, „Biokraftstoffe“ in Kap. 27, „flüssiger Harnstoff“ in Kap. 31, „Holzabfälle“ und „Laminatbodenbeläge“ in Kap. 44, „Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne“ in Kap. 85 der KN) zu erleichtern; Vereinfachungen in Kap. 85 infolge der Umsetzung des Übereinkommens in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA); Änderungen der Zusätzl. Anm. 1, 2 und 5 zu Kap. 23; Einführung einer besonderen Maßeinheit zur besseren Kontrolle der Einfuhr von Säugetieren des KN-Codes 0106 19 00; aus Gründen der Klarheit und zur Vermeidung von Fehlinterpretationen Änderungen der Bezeichnung des KN-Codes 1518 00 95, der Zusätzl. Anm. 2 zu Kap. 76 und der besonderen Maßeinheit für die KN-Codes 2903 41 00 und 2903 42 00; neue Unterpos. in den Kap. 27 und 29 auf Empfehlung der WCO.

KPME


Verlag C.F. Müller

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