Warenverkehr mit Chile

21.1.2025

Das am 13.12.2023 in Brüssel unterzeichnete Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (Text im ABl. L 2024/2953 v. 20.12.2024), welches die Errichtung einer Freihandelszone im Einklang mit Artikel XXIV GATT 1994 und Artikel V GATS vorsieht, wird am 1.2.2025 in Kraft treten (ABl. L  2025/67 v. 13.1.2025). Es löst das das bisherige Assoziierungsabkommen ab. Die Ursprungsregeln sind in Art. 3 i.V.m. den Anh. 3-A (Einleitende Bemerkungen zu den erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln), 3-B (Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln), 3-C (Erklärung zum Ursprung), 3-D (Gemeinsame Erklärungen betr. Andorra und San Marino) und 3-E (Erläuterungen) enthalten. Wichtige Neuregelung ist die Einführung des REX-Systems (Art. 3.17 i.V.m. Anh. 3-C). S. dazu auch FM Zoll v. 8. und 13.1.2025.

KPME


Verlag C.F. Müller

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