Neue Hilfen im EU-Gerichtswesen

21.1.2025

Mit Empfehlung im ABl. C 2024/6008 v. 9.10.2024 hat der EuGH seine Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen aus dem Jahr 2019 aktualisiert und an die zum 1.9.2024 erfolgten Änderungen des Prot. Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der EU angepasst, insb. an die Aufteilung dieser Ersuchen zwischen dem EuGH und dem EuG und die Vorprüfung der Ersuchen nach ihrem Eingang beim EuGH zwecks Bestimmung des zuständigen Gerichts (Nrn. 25-29 der Empfehlung). – Das neue Formular gilt für Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Einreichung einer Klage oder im Verlauf eines Klageverfahrens und ist im ABl. L 2024/2996 v. 5.12.2024 veröffentlicht. Es gilt nicht für PKH-Anträge im Rahmen von Vorabentscheidungssachen. Für solche Anträge sind die Art. 239 bis 242 der Verfahrensordnung sowie die Nrn. 266 bis 270 der Praktischen Durchführungsbestimmungen maßgeblich; ein spezielles Formular gibt es hierfür nicht. Außerdem ist auf der Website des EuGH eine „Merkliste – Prozesskostenhilfe“ abrufbar.

KPME


Verlag C.F. Müller

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