21.1.2025
Die EU hat mit einer ganzen Reihe von Rechtsakten Berichtspflichten der Mitgliedstaaten abgeschafft oder gemildert. Offenbar will man damit der zunehmenden Kritik an der überbordenden Bürokratie entgegentreten. Im Finanzsektor wird z.B. durch Streichung des Art. 11 RL 2014/62/EU durch die RL (EU) 2024/2908 (ABl. L 2024/2808 v. 4.11.2024) auf die Verpflichtung zur Meldung statistischer Daten zu Strafverfahren wegen gefälschter Banknoten und Münzen verzichtet, weil man festgestellt hat, dass hinsichtlich der Fälschungen des Euro Umfang und Entwicklung des Phänomens der gefälschten Banknoten und Münzen durch die bestehenden Berichtspflichten der VO (EG) Nr. 1338/2001 bereits gut dokumentiert und den zuständigen nationalen Behörden auch bekannt ist! Geradezu lächerlich wirkt dabei der Hinweis, dass die Streichung im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 16.3.2023 mit dem Titel „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ (!!) erfolgt ist. Weitere Beispiele solcher „Heldentaten“ gibt es bspw. in den Bereichen Geodateninfrastruktur (ABl. L 2024/2829), Sachverständige und Berufsverbände für die Einstufung der Fischereierzeugnisse nach Frische und Größe und Typgenehmigungsverfahren bzw. Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge (ABl. L 2024/2838).
KPME