Abstimmungsverfahren im Rat 2025

21.1.2025

Mit Beschl. (EU, Euratom) 2024/3231 (ABl. L 2024/3231 v. 27.12.2024) hat der Rat Anh. III seiner Geschäftsordnung mit Wirkung ab 1.1.2025 neu gefasst und dort die aktuellen Bevölkerungszahlen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Sie sind entscheidend, wenn ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit, die mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren muss, zu erlassen ist. Insg. ist die Bevölkerung in der EU-27 leicht auf 451 028 881 angestiegen, so dass die 65 %-Schwelle jetzt bei 293 168 773 liegt. In D hingegen, dem bevölkerungsreichsten Mitgliedstaat, ist die Bevölkerung leicht geschrumpft auf  83 399 432 (= 18,49 %); es folgen F mit 68 401 997 (= 15,17 %), I mit 59 685 948 (= 13,23 %), Spanien mit 48 630 010 (= 10,78 %) und Polen mit 37 565 715 (= 8,33 %). Damit können die fünf bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten alle 22 andere Mitgliedstaaten überstimmen, falls es darauf ankommt. Die neuen Zahlen werden demnächst im Fach 2610 bei Art. 16 EUV aufgenommen.

KPME


Verlag C.F. Müller

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