12.12.2024
Die Justizminister haben sich im Rahmen ihrer Herbstkonferenz am 28. November 2024 in Berlin in dem Tagesordnungspunkt TOP I.15 auch mit Aspekten des Betreuungsrechts befasst. Um einem sich abzeichnenden Betreuermangel entgegenzuwirken haben Sie zwei Vorschläge formuliert:
„Die Justizministerinnen und Justizminister bitten daher den Bundesminister der Justiz unter Bezugnahme auf den Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. und 26. Mai 2023 erneut, den Betreuungsbehörden zu ermöglichen, mit Einwilligung der ehrenamtlichen Betreuerin oder des ehrenamtlichen Betreuers ein Führungszeugnis für diesen einzuholen und darüber hinaus zur Entlastung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, aber auch der Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte, die Gültigkeitsdauer des Führungszeugnisses sowie der Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis auf sechs Monate zu verlängern.“
und
„a) Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass das Erfordernis des Sachkundenachweises als Voraussetzung für die Registrierung als beruflicher Betreuer grundsätzlich geeignet ist, um eine hohe Qualität der rechtlichen Betreuung zu gewährleisten. Zugleich muss aber sichergestellt sein, dass eine ausreichende Zahl an beruflichen Betreuern zur Unterstützung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, gewonnen werden kann.
b) Sie bitten daher den Bundesminister der Justiz zu prüfen, ob Bewerbern für das Amt des beruflichen Betreuers eine vorläufige Registrierung ermöglicht werden kann, wenn diese die Sachkunde bereits zu wesentlichen Teilen nachweisen können. Die Möglichkeit, noch vor der vollständigen Absolvierung eines Sachkundelehrgangs bereits die praktische Tätigkeit aufzunehmen, würde Interessenten für das Betreueramt den Berufseinstieg finanziell erleichtern und damit zur Attraktivität der Wahl des Betreuerberufs beitragen.“
Die vollständigen Beschlüsse der diesjährigen Herbstkonferenz können hier heruntergeladen werden.