12.12.2024
Das BMJ hat einen Referentenentwurf für eine Änderung der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) vorgelegt. Der von den Gerichten zu nutzende Vordruck soll dahingehend geändert werden, dass ausdrücklich eine Zustellung auch an betreute Menschen möglich ist. Dies ist bisher nicht vorgesehen und führte in manchen Fällen zu Problemen, da betreuungsgerichtliche Entscheidungen in jedem Fall auch an die Betroffenen persönlich zuzustellen sind. Das ist bisher in Fällen unterblieben, in denen dem Betreuer auch der Aufgabenbereich „Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten“ übertragen worden ist und dieser dann einen Nachsendeantrag gestellt hat.
Auf der Zustellungsurkunde und dem Umschlag soll dann die Vorgabe „Keine Nachsendung gemäß Nachsendeauftrag an gesetzlichen Vertreter/Betreuer des Zustellungsadressaten“ angekreuzt werden können.
Den Referentenentwurf des BMJ finden Sie hier.