Allgemeine Genehmigungen (AGG) des BAFA

23.1.2024

Die AGG des BAFA werden seit 1.9.2023 – unter Widerruf aller bis dahin bestehenden AGG – nur noch in Form von Allgemeinverfügungen auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht. Die ab 1.9.2023 (Nrn. 12-18, 20, 23-25, 30-32, 34, 37-39) und ab 11.12.2023 (Nrn. 19, 21, 22, 26-28, 33) gültigen Listen der Allgemeinen Genehmigungen des BAFA finden Sie mit jeweiligem Abdruck auf der BAFA-Homepage. Zu unterscheiden hiervon sind die AGG der Union Nr. EU 001 bis EU 008. Diese sind als Anh. II der VO (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) bekannt gemacht worden. Das BAFA veröffentlicht auf seiner Internetseite auch konsolidierte Textfassungen der EU-AGG.

KPME


Verlag C.F. Müller

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