12. Sanktionspaket gegen Russland

23.1.2024

Der materielle Teil des 12. Sanktionspakets gegen Russland mit umfangreichen Verschärfungen des Embargos ist in der DVO (EU) 2023/2878 (ABl. L 2023/2878 v. 18.12.2023) enthalten. Schwerpunkt ist das sog. Diamanten-Embargo (neuer Art. 3p der VO). Ab 1.1.2024 ist es verboten, in Anh. XXXVIIIA Teile A, B und C aufgeführte Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten enthalten, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in die Union oder ein Drittland ausgeführt oder wenn sie durch Russland durchgeführt wurden. Ab 1.3.2024 wird das Verbot erweitert auf in einem Drittland verarbeitete Diamanten mit einem Gewicht von mindestens 1,0 Karat pro Diamant, deren Ursprung in Russland ist oder die aus Russland ausgeführt wurden. Ab 1.9.2024 wird das Gewicht weiter abgesenkt auf mindestens 0,5 Karat oder 0,1 Gramm pro Diamant. Für weitere Einzelheiten des 12. Sanktionspakets wird auf die ausführlichen Erwägungsgründe des Ratsbeschl. (EU) 2023/2874, ABl. L 2023/2874 v. 18.12.2023, die E-VSF N 32 2023 Nr. 144 v. 29.12.2023 und das ATLAS-Info 0556/23 verwiesen.           

KPME


Verlag C.F. Müller

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