Schutzmaßnahme der EU bei Stahlerzeugnissen

12.7.2023

Die von der Kommission zum 30.6.2023 durchgeführte Überprüfung der Schutzmaßnahme der DVO (EU) 2019/159 gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse führte zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Maßnahme auf der Grundlage der derzeitigen Umstände und der verfügbaren Informationen nicht gerechtfertigt ist. Mit DVO (EU) 2023/1301 (ABl. L 161/44 v. 27.6.2023) wurden daher ab 1.7.2023  lediglich Anh. III. 2 (Liste der Kategorien aus Entwicklungsländern stammender Ursprungswaren, für die die endgültigen Maßnahmen gelten) sowie die Teile der Tabelle, die die Kategorie 9 (Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt) in den Teilen IV.1 und IV.2 des Anh. IV betreffen, geändert. Unter Einhaltung des aktuellen Liberalisierungsgrades wurden die Zollkontingente ab dem 1.7.2023 für alle Warenkategorien weiterhin um 4 % angehoben. – Stahlwaren der Kategorien 7 und 17 mit Ursprung im UK, die Schutzmaßnahmen gem. der DVO (EU) 2019/159 unterliegen und auf direktem Wege aus anderen Teilen des UK nach Nordirland verbracht werden, kommen ab 1.7.2023 aufgrund der VO (EU) 2023/1321 (ABl. L 166/1 v. 30.6.2023) auch für eine Behandlung im Rahmen von Einfuhrzollkontingenten der Union in Betracht, wenn die Stahlwaren im Gebiet Nordirlands in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Mit DVO (EU) 2023/1331 (ABl. L 166/98 v. 30.6.2023) wurden deshalb in Anh. IV Tabelle „IV.1 – Mengen der Zollkontingente“ der DVO (EU) 2019/159 bei den Kategorien 7 und 17 die neuen Zollkontingente ab 1.7.2023 zugunsten des UK berücksichtigt.

KPME


Verlag C.F. Müller

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