Warenverkehr mit den Seychellen

12.7.2023

Für Einfuhren von Waren mit Ursprung in den Seychellen in die EU im Rahmen des Interim-WPA mit den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika (ESA) wurde ab 1.7.2023 das System des „ermächtigten Ausführers“ durch das System des „registrierten Ausführers“ (REX) ersetzt (ABl. C 145/9 v. 27.4.2023; FM Zoll v. 28.4.2023). Hiernach erhalten Erzeugnisse mit Ursprung in den Seychellen bei der Einfuhr in die EU die Zollpräferenzbehandlung gem. dem Interim-WPA EU-ESA ab dem 1.7.2023 nur, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird, die gem. Art. 23 des Ursprungsprot. 1 von einem im REX-System der EU registrierten Ausführer von den Seychellen oder, wenn der Gesamtwert einer Sendung 6.000 € nicht übersteigt, von jedem Ausführer von den Seychellen ausgefertigt wurde. Zur praktischen Abwicklung über ATLAS vgl. die ATLAS-Info 471/23 v. 20.6.2023.

KPME


Verlag C.F. Müller

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