Änderungen der UZK-DelVO im Hinblick auf Nordirland

12.7.2023

Mit der DelVO (EU) 2023/1128 der Kommission v. 24.3.2023 zur Änderung der DelVO (EU) 2015/2446 zwecks Einführung vereinfachter Zollförmlichkeiten für vertrauenswürdige Händler und für den Versand von Paketen aus einem anderen Teil des Vereinigten Königreichs nach Nordirland (ABl. L 149/26 v. 9.6.2023) wird die UZK-DelVO geändert, um den Änderungen des Nordirland-Protokolls durch den sog. Windsor Rahmen Rechnung zu tragen. Zusammenfassend geht es darum, dass die Zollförmlichkeiten für solche Wirtschaftsbeteiligte (neu definiert in Art. 1 Nr. 55 UZK-DelVO als „vertrauenswürdige Händler“) erleichtert werden sollen, denen gem. den Art. 9–11 des Beschl. Nr. 1/2023 des im Austrittsabkommen mit dem UK eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses die Genehmigung erteilt wurde, Waren, bei denen davon ausgegangen wird, dass i.S.d. Art. 5 Abs. 1 und 2 des Protokolls keine Gefahr besteht, dass sie anschließend selbst oder als Teil einer anderen Ware in die Union verbracht werden, aus einem anderen Teil des Vereinigten Königreichs auf direktem Weg nach Nordirland zu verbringen. Zu diesem Zweck wurde ein stark reduzierter Datensatz (H8) für die Überlassung solcher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr erstellt. Neben den beiden neuen Definitionen (Art. 1 Nrn. 55 und 56: „vertrauenswürdiger Händler“ und „zugelassener Beförderer“) sind folgende Artikel eingefügt bzw. geändert worden: Art. 104 Abs. 1 Buchst. r, s und t; 138 Buchst. k, l und m; 141 Abs. 1 Einleitungssatz und Buchst. d; 142 Buchst. c; 143b (neu); 150 Abs. 1a; Anh. B; Anh. 52-02, 52-03 (neu). Die DelVO ist am 29.6.2023 in Kraft getreten, gilt aber möglicherweise erst ab dem 30.9.2024, sofern die beiden in Art. 23 Abs. 5 des Beschl. Nr. 1/2023 genannten Erklärungen im Gemeinsamen Ausschuss abgegeben wurden. Sollten die beiden genannten Erklärungen vor dem 30.9.2024 abgegeben werden oder sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht beide Erklärungen abgegeben worden sein, so gilt die DelVO ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die letzte der beiden Erklärungen abgegeben wurde. Die Kommission veröffentlicht im ABlEU eine Bekanntmachung mit dem Datum, ab dem die DelVO gilt. 

KPME


Verlag C.F. Müller

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