Gesetzgebung/Rechtspolitische Vorhaben: Führungzeugnis

22.12.2022

Berichten nach gibt es zum Teil Irritationen bzgl. des für die Registrierung als Berufsbetreuer erforderlichen Führungszeugnisses. Voraussetzung für die Registrierung ist gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 BtOG die Beibringung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG, nicht eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a BZRG (für dessen Erteilung gem. § 30a Abs. 2 BZRG eine schriftliche Bestätigung der Betreuungsbehörde erforderlich wäre, dass eine gesetzliche Grundlage für die Anforderung besteht).


Verlag C.F. Müller

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