22.12.2022
Mit den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat v. 25.11.2022 wurde ein Kompromiss zum Bürgergeldgesetz beschlossen. Dies betrifft auch die bereits in der ursprünglichen Fassung vorgesehene Anhebung der Grenze für das Schonvermögen gem. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 der VO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII: Diese steigt mit Wirkung v. 1.1.2023 von 5.000,- auf 10.000,- €. Dies gilt gemäß § 1880 BGB neuer Fassung auch für die Betreuervergütung und den Aufwendungsersatz, außerdem auch für den Staatsregress sowie die Gerichtskostenrechnung für die Entschädigung von Verfahrenspflegern.
Bezüglich der Höhe der Pauschalvergütung für Berufsbetreuer hat die Neuregelung des Schonvermögens zur Folge, dass alle Abrechnungsmonate, die nach dem 31.12.2022 enden, mit den Tabellenwerten für Mittellosigkeit zu berechnen sind, wenn das Vermögen bis zu 10.000 € beträgt.
Für Betreute ist dies eine positive Entwicklung, für Berufsbetreuer bedeutet dies allerdings, dass sie in weniger Fällen die höhere Vergütung für die Betreuung von nicht mittellosen Personen beanspruchen können.
Bezüglich der Frage, wer zahlen muss (der Betreute selbst oder die Staatskasse) betrifft dies alle Auszahlungen und Beschlüsse ab dem 1.1.2023, es können also auch vergangene Tätigkeitszeiträume betroffen sein.
Unabhängig davon steigt auch der Erbenfreibetrag ab dem 1.1.2023, dieser wird von bisher 2.694,- € auf 3.012,- € erhöht.
Betreuer müssen nun die Neuregelungen im Auge behalten und dafür sorgen, dass die von ihnen betreuten Personen auch die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
So steigt der Barbetrag für Heimbewohner von 121,23 € auf 135,54 €.
Die Zuzahlungsgrenze in der GKV (für Medikamente etc.) steigt bei Heimbewohnern und sonstigen Empfängern von Sozialhilfe von jährlich 107,76 € auf 120,48 € (für chronisch Kranke auf den halbierten Betrag).
Von der Internetseite von Tacheles e.V. können Lesefassungen der Neufassungen des SGB II und des SGB XII heruntergeladen werden - dort sind die Neuerungen der Übersichtlichkeit halber farblich gekennzeichnet.