Neues zu den Umsatzsteuersätzen

8.11.2022

Durch Art. 1 des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz v. 19.10.2022 (BGBl. I, 1743) wurde der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt (§ 28 Abs. 5 UStG). Hierzu wurde bereits der Entwurf eines BMF-Schreibens (Dok. 2022/0895502 v. 22.9.2022) mit einer Anwendungsregelung veröffentlicht. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Steuersatzermäßigung auf die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz (Fernwärme) ausgedehnt (§ 28 Abs. 6 UStG.).  – Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (noch nicht im BGBl. veröffentlicht) wurde u. a. die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung bis zum 31.12.2023 verlängert.

KPME


Verlag C.F. Müller

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