Liberalisierungsmaßnahmen im Handel mit der Republik Moldau

22.9.2022

Mit VO (EU) 2022/1279 (ABl. L 195/6 v. 22.7.2022) wurden der Republik Moldau, ähnlich wie zuvor bereits der Ukraine, für ein Jahr (vom 23.7.2022 bis 24.7.2023) vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung des Assoziierungsabkommens gewährt. Sie beschränken sich mit den üblichen Maßgaben auf zusätzliche zollfreie Kontingente für Pflaumen und Tafeltrauben und Erhöhung der bestehenden zollfreien Kontingente für Tomaten, Knoblauch, Äpfel, Kirschen und bestimmte Traubensäfte (Anh. der VO). Befinden sich solche Erzeugnisse am 23.7.2022 unter zollamtlicher Überwachung in der Union, sind sie ebenfalls begünstigt, sofern innerhalb von sechs Monaten nach diesem Tag bei den zuständigen Zollbehörden der Union ein entsprechender Antrag gestellt wird.

KPME


Verlag C.F. Müller

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