Schutzmaßnahme im Stahlbereich

15.7.2022

Die angekündigte Überprüfung der mit DVO (EU) 2019/159 eingeführten endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse führte mit DVO (EU) 2022/978 (ABl. L 167/58 v. 24.6.2022) mit Wirkung ab 1.7.2022 zu Änderungen der Schutzmaßnahmen. Generell wurde der jährliche Liberalisierungsgrad jetzt auf 4 % erhöht. Geändert wurden Art. 1 Abs. 5 (Maßnahmen bei Erschöpfung eines Kontingents für ein bestimmtes Land), Anh. III Nummer III.2 (Liste der Kategorien aus Entwicklungsländern stammender Ursprungswaren, für die die endgültigen Maßnahmen gelten) sowie der komplette Anh. IV der DVO (Mengen der Zollkontingente im Jahr 5 der Maßnahme und der globalen Restzollkontingente). 

KPME
 


Verlag C.F. Müller

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