EU: Beitrittsfragen und Euro

15.7.2022

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten am 17.6.2022 die Zuerkennung des Beitrittsstatus an die Ukraine und auch an die Republik Moldau empfohlen und damit die im EU-Recht dafür vorgesehenen Voraussetzungen im Grunde negiert. Einstimmig gab der Rat am 23.6.2022 dieser Empfehlung statt, obschon nicht alle Mitgliedstaaten darüber sehr glücklich gewesen sein dürften. War dies mehr als ein bloß symbolischer Akt? Georgien hingegen steht weiter auf der Warteliste, ebenso wie die sechs Westbalkanstaaten, deren Vertreter beim vorgeschalteten Westbalkangipfel in Brüssel ohne Ergebnis enttäuscht wieder abreisen mussten. Bulgarien blockiert nach wie vor die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien (Beitrittskandidat seit 2005) und Albanien (Beitrittskandidat seit 2014), weil es zuvor Regelungen zum Schutz der bulgarischen Minderheiten einfordert. Mit Serbien und Montenegro ziehen sich die Beitrittsverhandlungen in die Länge, und Bosnien und Herzegowina sowie der Kosovo wurden als potenzielle Bewerberländer von der Ukraine und Moldau schlichtweg überholt, was besonders bitter für diese Länder ist und auf die EU möglicherweise noch hart zurückschlagen wird. Übrigens: Die Zuerkennung des Beitrittskandidatenstatus ist nur der erste Schritt zu einer evtl. späteren Aufnahme in die EU. Die Aufnahme der eigentlichen Beitrittsverhandlungen und deren erfolgreicher Abschluss kann sich erfahrungsgemäß über Jahre, sogar Jahrzehnte hinziehen.

Etwas schneller kann es mit der Einführung des Euro in den beigetretenen Mitgliedstaaten der EU gehen. Kommission und EU-Finanzministerrat haben sich jetzt darauf geeinigt, dass Kroatien ab 1.1.2023 den Euro einführen kann. Mit Ratsbeschl. (EU) 2022/1211 (ABl. L 187/31 v. 14.7.2022) wurde die Ausnahmeregelung gem. Art. 5 der Beitrittsakte von 2012 zum 1.1.2023 und mit VO (EU) 2022/1207 (ABl. L 187/16) die Ausnahmeregelung für Kroatien in der VO (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro aufgehoben und der Termin zur Euro-Einführung und zur Bargeldumstellung – ohne Auslaufphase – auf den 1.1.2023 festgesetzt. Schließlich wurde mit VO (EU) 2022/1208 (ABl. L 187/18) der Umrechnungskurs zwischen dem Euro und der kroatischen Kuna in Art. 1 der VO (EG) Nr. 2866/98 auf 7,53450 pro 1 Euro festgeschrieben. Kroatien ist der 20. Mitgliedstaat der EU, der dann als Währung den Euro hat. Dänemark, Schweden, Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Bulgarien behalten weiter ihre eigenen Währungen.

KPME


Verlag C.F. Müller

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