Neue Tabaksteuersätze zum 1.1.2022

26.08.2021

Das Ges. zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) v. 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3411) ändert in seinen Art. 1 und 2 das TabakStG. Zum 1.1.2022 neu in die Tabakbesteuerung einbezogen werden jetzt ausdrücklich erhitzter Tabak  und  Wasserpfeifentabak (Art. 1) sowie zum 1.7.2022 Substitute für Tabakwaren (Art. 2). Ferner wurden die Steuersätze für alle Tabakwaren für die Jahre 2022 bis 2026 im Wege einer Staffelbesteuerung kontinuierlich erhöht. Art. 3 und 4 des TabStMoG führen zu Folgeänderungen der TabakStV zum 1.1.2022 bzw. 1.7.2022. Schlechte Zeiten für Raucher!

KPME

 


Verlag C.F. Müller

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