Endgültiges Aus der Zahlung von Ausfuhrerstattung in Deutschland

22.6.2021

Die für die Zahlung von Ausfuhrerstattung zuständige EU-Zahlstelle DE02 beim HZA Hamburg (früher HH-Jonas) ist zum 31.5.2021 geschlossen worden. Dies bedeutet zugleich, dass ab 1.6.2021 in D keine Ausfuhrerstattung mehr gezahlt wird, auch wenn die entsprechende Rechtsgrundlage (Art. 196 VO/EU Nr. 1308/2013) derzeit noch in Kraft ist. Sie war aber bereits seit 1.1.2014 in allen verbliebenen Sektoren generell auf null gesetzt und hatte in der Praxis der Zollverwaltung nur noch für Altfälle Bedeutung. Die endgültige Abschaffung der Ausfuhrerstattung auf EU-Ebene wird vorbereitet; die nationalen Vorschriften und DVen werden nach und nach bereinigt (FM Zoll v. 1.6.2021 und ausf. E-VSF N 15 2021 Nr. 65 v. 4.6.2021).

KPME


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite