APS und REX-System

28.7.2020

Die DVO (EU) 2020/750 (ABl. L 178/21 v. 8.6.2020) ermöglichte es den wegen Covid-19 in großen Schwierigkeiten befindlichen APS-begünstigten Ländern, einen Antrag auf Verlängerung der für sie am 30.6.2020 auslaufenden Frist für die vollständige Anwendung des REX-Systems (Art. 79 Abs. 4 UZK-DVO) bei der Kommission bis spätestens 15.7.2020 in begründeter Form zu stellen. Tadschikistan, die Philippinen, Indonesien, Bangladesch, Haiti, Madagaskar, Senegal und Vietnam haben die angebotene Verlängerung in Anspruch genommen (Stand: Taxation and Customs Union News v. 20.7.2020). In diesen Ländern dürfen jetzt bis 31.12.2020 weiterhin Formblätter A ausgestellt werden.

KPME


Verlag C.F. Müller

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