Arbeitsgruppe des BMJV zur Evaluierung des Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer/innen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für berufliche Betreuer

21.4.2026

Themen sind dort u.a. eine Regelung für mildere Mittel als den Widerruf der Registrierung eines Berufsbetreuers, wenn Zweifel an dessen Eignung bestehen, eine Konkretisierung des Eignungsbegriffs sowie die Frage, ob für die Behörde Möglichkeiten geschaffen werden sollen, eine Erfüllung der Fortbildungspflicht für Berufsbetreuer durchzusetzen.

Außerdem wird diskutiert, ob Berufsbetreuer ihre Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellte eines größeren Betreuungsbüros ausüben können sollten. Hierzu dürfte es unterschiedliche Ansichten geben. Einerseits könnte diese Möglichkeit dabei helfen, neue Betreuer zu gewinnen, da Interessenten für diesen Beruf möglicherweise den Schritt in die Selbständigkeit scheuen, andererseits ist nicht eindeutig klar, wie sich die Tätigkeit mit arbeitsrechtlichen Grundsätzen (Direktionsrecht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Erholungsurlaub, gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit usw.) vereinbaren lassen würde und ob ein Anstellungsverhältnis die Betreuern zugedachte Funktion als unabhängige Fürsprecher des Betreuten in Frage stellen würde.

Erörtert werden soll auch, ob Regelungen für den Berufsausstieg wünschenswert sind. Es kommt offenbar vermehrt vor, dass Betreuer gegen ihren Willen noch über längere Zeit hinweg bestellt bleiben, weil sich kein Nachfolger finden lässt. Denkbar wäre es z.B., dass die Entlassung zwingend innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. 3 oder 6 Monate) nach der Mitteilung der beabsichtigten Berufsaufgabe erfolgen muss. Unklar bleibt allerdings, was geschehen soll, wenn bis dahin kein Nachfolgebetreuer gefunden werden konnte – in diesen Fällen würde dann wohl nur die Behördenbetreuung bleiben.

Schließlich wird auch über Möglichkeiten nachgedacht, die Betreuertätigkeit durch eine Entbürokratisierung attraktiver zu machen. Diese Fragestellung wird an einigen Stellen auch Thema beim diesjährigen Betreuungsgerichtstag in Erkner sein.


Verlag C.F. Müller

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